Digitalpakt 2.0
Mit dem Digitalpakt 2.0 hat ein Perspektivwechsel in der Digitalisierung der Schulen begonnen: Nicht mehr die Ausstattung steht im Vordergrund, sondern ihre pädagogisch sinnvolle Nutzung. Der DigitalPakt Schule hat seit 2019 die technische Basis gelegt – jetzt geht es darum, Unterricht und Schule weiterzuentwickeln.
Mit dem Digitalpakt 2.0 hat ein Perspektivwechsel in der Digitalisierung der Schulen begonnen: Nicht mehr die Ausstattung steht im Vordergrund, sondern ihre pädagogisch sinnvolle Nutzung. Der DigitalPakt Schule hat seit 2019 die technische Basis gelegt – jetzt geht es darum, Unterricht und Schule weiterzuentwickeln.
Aktuelles zum Digitalpakt
- Zum 1. September 2026 haben alle 16 Bundesländer die Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt 2.0 unterzeichnet. Damit haben sie den offiziellen Startschuss für die Fortsetzung des Förderprogramms gegeben, die Vereinbarung gilt aber rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Nach zähen Verhandlungen hatten sich Bund und Länder Ende 2025 endgültig auf die Eckdaten geeinigt. Im März 2026 wurde die finale Verwaltungsvereinbarung an die Länder zur Unterzeichnung verschickt. Bis Ende 2030 stehen nun insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Weiterentwicklung der Schulen zur Verfügung, die Bund und Länder je zur Hälfte tragen.
- Im April 2026 ist der „Bilanzbericht DigitalPakt Schule 2019 – 2025” erschienen. Er gibt einen finalen Überblick über den Abruf der Bundesmittel (insgesamt 6,1 Milliarden Euro) und über die Reichweite: Demnach haben 29.400 Schulen vom Programm profitiert, etwa zu gleichen Teilen Grundschulen (48 Prozent) und weiterführende allgemeinbildende sowie berufsbildende Schulen (52 Prozent). Der Bericht bietet außerdem Einblicke in die Praxis: Dort kommen Lehrkräfte zu Wort, die beschreiben, wie sich Digitalisierung und digitalisierungsbezogener Unterricht an ihren Schulen entwickelt haben. Es gibt Spots auf die Umsetzung des Programms in einzelnen Kommunen und in landesweiten Projekten. Vorgestellt wird zum Beispiel die BayernCloud Schule oder das Digitale Kompetenzzentrum in Rheinland-Pfalz.
Was ist neu am Digitalpakt 2.0?
Der Digitalpakt 2.0 will vor allem die Pädagogik stärker in den Förderfokus rücken. Das ist deshalb möglich, weil Bund und Länder die Fortsetzung des Programms zu gleichen Teilen finanzieren. Vereinbart ist dies in der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung, die zum Beispiel der Berliner Senat als Ergänzung zu der Besprechungsvorlage für das Berliner Abgeordnetenhaus angehängt hat. Während der DigitalPakt Schule vor allem die nötige technische Ausstattung für die Digitalisierung der Schulen bereitstellte, fokussiert die aktuelle Iteration jetzt stärker Unterrichtskonzepte und Qualifizierung der Lehrkräfte. Der Digitalpakt 2.0 sieht dazu drei Handlungsstränge vor:
- Handlungsstrang I – Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur:
Der Handlungsstrang knüpft an den DigitalPakt Schule an und will die IT-Administration dauerhaft sichern. Dieser Support fand bislang kaum Berücksichtigung und kam erst mit der Corona-Zusatzhilfe ins Förderpaket. Neuerungen gibt es auch bei den vorgesehenen Kooperationsstrukturen: Länderübergreifende Vorhaben sollen zukünftig von mindestens zwölf Ländern durchgeführt werden – bislang waren es zwei. - Handlungsstrang II – Digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung:
Zu diesen zählen die Weiterentwicklung der Lehrpläne und der Prüfungskultur, um die Digitalisierung der Schulen auch auf pädagogischer Ebene voranzubringen. Auch die Stärkung von Schulleitungsteams im Sinne von Digital Leadership spielt eine wichtige Rolle. - Handlungsstrang III – Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“:
Ziel der Bund-Länder-Initiative ist eine evidenzbasierte Qualitätsentwicklung der Lehrkräftebildung. Die Beschreibung der Initiative kann als Fortführung des Kompetenzverbund lernen:digital aufgefasst werden, dessen erste Förderperiode zum Juli 2026 endete. Während lernen:digital vor allem die Entwicklung von Formaten an Hochschulen fokussierte, soll es nun noch stärker um den Transfer in die Schulpraxis gehen.
Neu am Digitalpakt 2.0 ist auch, dass der Verwaltungsaufwand für die Beantragung der Mittel deutlich reduziert werden soll und die Schulträger pauschalierte Zuweisungen erhalten können. Damit reagiert das Nachfolgeprogramm auf die Kritik am DigitalPakt Schule. Immer wieder wurde hier Bürokratieabbau angemahnt. Zum Beispiel hat der Landesrechnungshof Baden-Württemberg 2024 zwar begrüßt, dass es Medienentwicklungspläne an den Schulen geben musste und dies grundsätzlich als zielführend bewertet – die Anforderungen dafür seien jedoch viel zu aufwendig gewesen.
Entstehung des Digitalpakt 2.0
Schon weit vor dem Ende des ersten Digitalpakts begann das Ringen um ein Fortsetzungsprogramm. Bund und Länder konnten sich zunächst nicht einigen, Streitpunkt blieb lange Zeit die Finanzierung. Nach dem Ausscheiden der FDP aus der Bundesregierung und einem damit verbundenen Wechsel an der Spitze des damaligen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gelang es schließlich Interims-Bundesbildungsminister Cem Özdemir im Dezember 2024 eine Einigung zu erzielen. Diese Regelung war allerdings noch nicht rechtlich bindend. Bis das der Fall war, verging noch ein weiteres Jahr. Am 18. Dezember 2025 einigten sich Bund und Länder schließlich auf den Digitalpakt 2.0, der nun von 2026 bis 2030 läuft. Der offizielle Startschuss war der 1. September 2026: Zu diesem Zeitpunkt hatten alle Bundesländer die entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Er tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Was der DigitalPakt Schule bislang gefördert hat
Die Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 trat Mitte Mai 2019 in Kraft. Mit dem DigitalPakt Schule haben Bund und Länder die bis dahin finanziell größte gemeinsame Investition in die digitale Bildungsinfrastruktur umgesetzt, um die Digitalisierung der Schulen voranzubringen.
Ziel dieses ersten Digitalpakts war es, die digitale Bildungsinfrastruktur zu stärken und dafür entsprechende Investitionen zu ermöglichen.
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Im DigitalPakt Schule werden nicht nur Projekte an Schulen, sondern auch Infrastrukturvorhaben gefördert, die über die jeweiligen Landesgrenzen hinausgehen.
Was an Schulen gefördert wurde:
- Ausbau von WLAN, Modernisierung schulischer Netzinfrastrukturen
- Anschaffung digitaler Endgeräte mit Zubehör und Präsentationstechnik, zum Beispiel digitale Tafeln
- Anschaffung digitaler Bildungsmedien und Lernprogramme; dazu zählen auch Lernplattformen und Cloud-Lösungen
- Infrastruktur für Administration und Wartung
Voraussetzung für die Förderung war, dass Schulen ein Medienkonzept entwickeln und dass es bereits eine anschlussfähige digitale Basisinfrastruktur gab.
Förderfähig waren darüber hinaus regionale oder landesweite Projekte und länderübergreifende Vorhaben (LüV), die die Digitalisierung der Schulen voranbringen. Bei den LüV mussten mindestens zwei Länder zusammenarbeiten und gemeinsam digitale Lösungen oder Strukturen entwickeln. Für diese Projekte, die zum Teil noch in der Umsetzung sind, wurden insgesamt 277 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln bewilligt. Ursprünglich gab es 25 LüV. Später wurden die beiden Projekte „Adaptive Learning Cloud“ und „Intelligentes Tutorielles System“ zum Projekt „Adaptives Intelligentes System” (AIS) zusammengefügt. Die LüV zahlen vor allem auf drei Themen ein:
- Infrastrukturen zur Bereitstellung und Bewertung digitaler Bildungsmedien: Lehrkräfte sollen darin unterstützt werden, passende und qualitätsvolle digitale Tools und Medien zu finden.
- Infrastrukturen zur onlinebasierten Diagnostik und Leistungsfeststellung: Hier sind insbesondere Plattformen gemeint, über die sich Lernstände erfassen und auswerten lassen. Auch Lernmanagementsysteme und der KI-Chatbot AIS.chat gehören dazu.
- Infrastrukturen zur Verbesserung von Schnittstellenstandards: Ziel ist, Insellösungen zu vermeiden und unterschiedliche Systeme miteinander „sprechen“ zu lassen. Wichtig dafür ist zum Beispiel, Zugänge zu vereinheitlichen.
Während der Corona-Pandemie wurde das Programm 2020 noch einmal um drei Zusatzvereinbarungen erweitert:
- Sofortausstattungsprogramm: Beschaffung von mobilen Endgeräten (Tablets, Notebooks) für Schüler:innen, um digitalen Unterricht zu ermöglichen
- Administration: Gewährleistung der technischen Infrastruktur an Schulen und die Wartung der digitalen Geräte
- Leihgeräte für Lehrkräfte: Umsetzung und Gestaltung von Distanzunterricht durch Lehrkräfte
Schon weit vor dem Ende des ersten Digitalpakts begann das Ringen um ein Fortsetzungsprogramm. Bund und Länder konnten sich nicht einigen, Streitpunkt blieb lange Zeit die Finanzierung. Nach dem Ausscheiden der FDP aus der Bundesregierung und einem damit verbundenen Wechsel an der Spitze des damaligen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gelang es schließlich Interims-Bundesbildungsminister Cem Özdemir im Dezember 2024 eine Einigung zu erzielen. Diese Regelung war allerdings zunächst noch nicht rechtlich bindend. Bis das der Fall war, verging noch ein weiteres Jahr. Am 18. Dezember 2025 einigten sich Bund und Länder schließlich auf den Digitalpakt 2.0, der von 2026 bis 2030 laufen soll. Anders als zunächst geplant, tritt er allerdings nicht rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft, sondern zum 1. Januar 2026.
Nicht förderfähig waren im ersten DigitalPakt Schule Qualifizierungsmaßnahmen, um die didaktischen und pädagogischen Kompetenzen von Lehrkräften in der Digitalität zu stärken. Für diese sind ausschließlich die Länder zuständig. Auch eine allgemeine Breitband-Internetanbindung des Schulgebäudes konnte nicht finanziert werden.
Finanzierung des Digitalpakt 2.0
Der Digitalpakt 2.0 hat ein Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro. Allerdings verteilen sich die Ausgaben im Gegensatz zum DigitalPakt Schule nun gleichermaßen auf Bund und Länder. 2,5 Milliarden Euro kommen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Jugend und Frauen (BMBFSFJ), eine ebenso große Summe stellen die Länder bereit. Die Mittel des Bundes sind in erster Linie für den Handlungsstrang I, die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur, vorgesehen. An Bundesmitteln stehen dafür insgesamt 2,25 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen 2,14 Milliarden Euro auf landesbezogene Maßnahmen. Das Geld wird nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Er bemisst sich zu zwei Drittel nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl. Dazu kommen 112,5 Millionen Euro für die länderübergreifenden Vorhaben (LüV). Die verbleibenden 250 Millionen Euro aus Bundesmitteln sollen in die Forschung zur Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ fließen.
Die Länder beteiligen sich über ihre Landesprogramme am Digitalpakt 2.0 und stellen im Handlungsstrang I insgesamt 500 Millionen Euro bereit. Darüber hinaus sind die Länder vor allem für die Umsetzung des Handlungsstrangs II, die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung, zuständig.
Bundesministerium der Finanzen
Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität investiert die Bundesregierung 500 Milliarden Euro in die Modernisierung und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Bund, Länder und Kommunen sind damit in der Lage zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität zu leisten.
Grundgesetz für den DigitalPakt Schule geändert
Nach dem Grundgesetz ist Bildung Ländersache. Daher kann der Bund nicht direkt in Bildungsprojekte investieren. Um den DigitalPakt Schule, der vor allem aus Bundesmitteln finanziert wurde, dennoch zu realisieren, wurde Anfang 2019 der Artikel 104c des Grundgesetzes geändert. Durch die Anpassung sind dem Bund jetzt „gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen“ erlaubt. Die Entwicklung und Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur in der Schule gehören dazu.
Für den DigitalPakt Schule hat der Bund zunächst fünf Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für die drei Zusatzvereinbarungen während der Corona-Pandemie kamen jeweils 500 Millionen Euro hinzu. Insgesamt hatte der DigitalPakt Schule vonseiten des Bundes damit ein Volumen von 6,5 Milliarden Euro. Die Länder beteiligten sich mit zehn Prozent – das ist bei Finanzhilfen durch Bundesmittel so vorgesehen. Damit betrug die Fördersumme insgesamt 7,15 Milliarden Euro.
Wie die Gelder aus dem DigitalPakt Schule bislang abgeflossen sind
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Jugend und Frauen (BMBFSFJ) hat die Finanzen im DigitalPakt Schule online dokumentiert. Informationen gab es während der Laufzeit des Programms in drei Fortschrittsberichten zum DigitalPakt Schule und im 2026 erschienenen Bilanzbericht. Bis zum Ende des Programms waren demnach 93 Prozent der Bundesmittel abgerufen, das waren 6,1 Milliarden Euro. 97,4 Prozent der Mittel waren bewilligt.
Stand der Bewilligungen im Basis-DigitalPakt Schule 2019-2024 (Stand: 30.06.2025)
Der Digitalpakt 2.0 in den Bundesländern
Die Umsetzung des Digitalpakt 2.0 liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Die Landespolitik schafft dazu die politischen Voraussetzungen und erlässt eigene entsprechende Richtlinien. Die Schulträger auf kommunaler Ebene sind zuständig für die Beschaffung der digitalen Ausstattung, weil diese zu den sogenannten äußeren Schulangelegenheiten gehört. Die Schulträger stellen daher auch die Förderanträge.
- Baden-Württemberg bekommt im Handlungsstrang I knapp 281 Millionen Euro an Bundesmitteln zugewiesen. Das Kultusministerium in Baden-Württemberg arbeitet derzeit eine neue Verwaltungsvorschrift aus, die die Regelungen des DigitalPakt Schule entsprechend anpasst. Auf der Website finden sich auch Informationen zu weitergehenden, landeseigenen Projekten zur Digitalisierung der Schulen, etwa zu Tablet-Projekten oder zum Projekt 3D-Druck an Schulen.
- Bayern erhält im Handlungsstrang I 335 Millionen Euro an Bundesmitteln.
- Die Fördergelder werden nach Schüler:innen- und Klassenzahlen auf die Schulaufwandsträger (Schulträger) entsprechend verteilt. Das Förderverfahren ist in der Richtlinie zur Förderung der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) geregelt.
- Nach dem Königsteiner Schlüssel stehen Berlin 111 Millionen Euro zur Verfügung.
- Die konkrete Umsetzung erfolgt über landesspezifische Förderprogramme und Richtlinien, die derzeit vorbereitet werden. Alle Informationen, wie die Umsetzung des DigitalPakt Schule lief, finden sich in einem FAQ.
- Brandenburg werden 64 Millionen Euro aus dem Digitalpakt 2.0 zur Förderung der IT-Infrastruktur an Schulen zugewiesen. Weitere knapp elf Millionen Euro sind für den Anteil Brandenburgs am Finanzpool für länderübergreifende Projekte und für die Bund-Länder-Initiative aus dem Handlungsstrang III vorgesehen.
- Die Richtlinie für den DigitalPakt Schule trat im August 2019 in Kraft. Die Richtlinie für die Umsetzung des Digitalpakt 2.0 wird jetzt vorbereitet.
- 20 Millionen Euro stehen Bremen aus dem Digitalpakt 2.0 zu.
- Die „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen im Land Bremen aus Mitteln des Bundes“ werden jetzt zeitnah für den Digitalpakt 2.0 überarbeitet.
- 56 Millionen Euro bekommt Hamburg aus dem Digitalpakt 2.0. 13 Millionen Euro kommen zusätzlich aus Landesmitteln und weitere 50 Millionen „aus eigenen Aufwendungen für digitale Bildung“. Insgesamt sind das rund 120 Millionen Euro bis 2030.
- 158 Millionen Euro werden aus dem Digitalpakt 2.0 vom Bund nach Hessen geleitet.
- Der Digitalpakt 2.0wird im Rahmen der Strategie Digitale Schule Hessen umgesetzt. Das Programm wird jetzt weiterentwickelt.
- Mecklenburg-Vorpommern bekommt 42 Millionen an Bundesmitteln für Investitionen in die IT-Infrastruktur an Schulen.
- Die Umsetzung für den DigitalPakt Schule war in einer entsprechenden Förderrichtlinie geregelt, die nun angepasst wird.
- In Mecklenburg-Vorpommern sollen die Investitionsmittel für zwei Schwerpunkte eingesetzt werden: Zum einen geht es um digitale Bildungsmedien, Unterrichtssoftware und Systeme zur Bereitstellung digitaler Inhalte. Zum anderen strebt das Land Mindeststandards bei der Ausstattung von LAN-, WLAN-Netzen sowie digitalen Anzeige- und Arbeitsgeräten an. Darüber hinaus sollen schulgebundene mobile Endgeräte für Schüler:innen sowie Lehrkräfte angeschafft werden.
- 201 Millionen Euro sind aus dem Digitalpakt 2.0 für Niedersachsen vorgesehen.
- Grundlage für die Umsetzung ist in Niedersachsen eine Gesamtstrategie zur Digitalisierung der Schulen und die Vermittlung entsprechender Kompetenzen. Dazu zählen die Ausstattung der Schüler:innen mit Tablets ab Klasse 7 sowie die Ausstattung der Lehrkräfte mit Endgeräten. Das Kultusministerium hat in diesem Jahr zudem die Mittel für Medienkompetenz auf knapp 13 Millionen Euro erhöht, um Schulen, Lehrkräften sowie Schüler:innen beim kompetenten und reflektierten Umgang mit digitalen Medien und Endgeräten zu unterstützen.
- Grundlage für die Umsetzung des DigitalPakt Schule in Niedersachsen war eine entsprechende Förderrichtlinie, die jetzt erneuert wird.
- Mit 448 Millionen Euro entfällt die größte Summe aus dem Digitalpakt 2.0 auf Nordrhein-Westfalen.
- Das Schulministerium erarbeitet derzeit die notwendigen Förderrichtlinien, die zeitnah veröffentlicht werden sollen. Dann werden auch die Informationen für Schulträger und Schulen entsprechend angepasst.
- Rheinland-Pfalz kann 103 Millionen Euro von den Bundesmitteln aus dem Digitalpakt 2.0 abrufen.
- Die bisherigen Förderrichtlinien zum DigitalPakt Schule werden jetzt überarbeitet.
- Der Digitalpakt 2.0 ist eingebunden in die Digitalstrategie Rheinland-Pfalz, die nicht nur auf die Digitalisierung der Schulen einzahlt, sondern auch digitale Teilhabe, digitale Transformation der Verwaltung und Sicherheit im digitalen Raum umfasst.
- Ins Saarland fließen 25 Millionen der Bundesmittel aus dem Digitalpakt 2.0.
- Auch wenn sich der DigitalPakt Schule vor allem auf die Bildungsinfrastruktur richtete, hat das Bildungsministerium schon im Kontext der saarländischen Förderrichtlinie betont, dass der Digitalpakt kein „Technikbereitstellungsprogramm“ sei. Daher hat das Ministerium auch parallel ein Landeskonzept „Medienbildung an saarländischen Schulen“ entwickelt.
- 106 Millionen Euro stehen den Schulen in Sachsen aus dem Digitalpakt 2.0 zu.
- Für die Umsetzung des DigitalPakt Schule hat das Kultusministerium die Richtlinie Digitale Schulen umgesetzt. Entsprechend wird jetzt eine Richtlinie für die Fortsetzung des Digitalpakts erstellt. Darüber hinaus hat sich die Initiative Digitale Schule entwickelt, die insbesondere mit Blick auf den wachsenden Fachkräftebedarf im IT-Bereich Schüler:innen frühzeitig auf die Digitalisierung der Arbeitswelt vorbereiten will.
- 58 Millionen Euro erhält Sachsen-Anhalt aus dem Digitalpakt 2.0.
- Unterlagen für die Antragstellung im Rahmen des DigitalPakt Schule waren auf den Seiten des Landesportal Sachsen-Anhalt abgelegt. Neue Anträge sind derzeit noch nicht verfügbar.
- Als Hilfestellung für die Erstellung eines Medienkonzepts hat das Kultusministerium über das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) einen umfangreichen Leitfaden zur Verfügung gestellt.
- 73 Millionen Euro des Digitalpakt 2.0gehen nach Schleswig-Holstein.
- Zur Umsetzung des DigitalPakts Schule haben in Schleswig-Holstein zwei Förderrichtlinien gegriffen: für Träger der öffentlichen Schulen und für Schulen der dänischen Minderheit. Die Ausarbeitung für den Digitalpakt 2.0 liegt noch nicht vor.
- Thüringen werden aus dem Digitalpakt 2.0 56 Millionen Euro an Bundesmitteln zugewiesen.
- Die Umsetzung des Digitalpakt 2.0 wird derzeit erarbeitet. Parallel zum DigitalPakt Schule hat das Bildungsministerium auch eine eigene Digitalstrategie entwickelt und dazu Handreichungen und Arbeitsmaterialien veröffentlicht.
Zusammenfassung des DigitalPakt Schule
Im Jahr 2023 startete die Evaluation zum DigitalPakt Schule. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwieweit der DigitalPakt Schule die Digitalisierung der Schulen tatsächlich vorangebracht hat. Mit dieser Untersuchung betraut ist das Forschungs- und Beratungsunternehmen Interval in Kooperation mit Birgit Eickelmann, Professorin für Schulpädagogik an der Universität Paderborn. Ihr Schwerpunkt ist die Unterrichtsentwicklung in der Kultur der Digitalität. Auch im Interview für den Bilanzbericht betont sie: „Es geht nicht um die Bereitstellung von Technik um der Technik willen”, im Zentrum müsse die Schul- und Unterrichtsentwicklung stehen.
Ein Zwischenbericht zur Evaluation hat das BMBFSFJ im April 2025 veröffentlicht, 2027 soll der Abschlussbericht erscheinen. Dieser soll dann auch eine Analyse zur Wirtschaftlichkeit des DigitalPakt Schule enthalten. Zentrale Ergebnisse des Zwischenberichts sind:
Zentrale Ergebnisse des Zwischenberichts
- Programm wird genutzt: Die fast vollständige Mittelbindung zeigt, dass der DigitalPakt Schule angenommen und genutzt wird. Allerdings lief das Programm sehr schleppend an.
- Schulen profitieren bundesweit: Alle 294 Landkreise und 106 kreisfreien Städte haben Mittel aus dem DigitalPakt Schule genutzt. Rund 90 Prozent der Schulen konnten profitieren. Dennoch ist die Ausstattung nach wie vor ungleich verteilt.
- Infrastruktur hat sich verbessert: Insbesondere die Versorgung mit WLAN und die Ausstattung durch digitale Endgeräte hat sich deutlich gesteigert.
- IT-Support ist eine Lücke: Da es oft keinen technischen Support gibt, können Technik und Geräte zum Teil nicht genutzt werden.
- Schulen hatten zum Teil noch keine tragfähigen didaktisch-pädagogischen Konzepte: Um Mittel aus dem Digitalpakt zu beziehen, mussten Schulen zunächst entsprechende Medienkonzepte erstellen, die auch didaktisch-pädagogische Ziele benennen sollten. Zum Teil waren diese allerdings noch unspezifisch.
- Qualifizierung von Lehrkräften ist ausbaufähig: Zwar haben Lehrkräfte bis 2021 verstärkt an digitalisierungsbezogenen Fortbildungen teilgenommen, danach ist die Teilnahme jedoch wieder zurückgegangen. Der Anstieg hing mutmaßlich vor allem mit der Pandemie zusammen. Die drei letztgenannten Punkte hat der Digitalpakt 2.0 aufgenommen und nun als Förderschwerpunkte gesetzt.