DigitalPakt Schule
Mit dem Digitalpakt 2.0 beginnt ein Perspektivwechsel in der Digitalisierung der Schulen: Nicht mehr die Ausstattung steht im Vordergrund, sondern ihre pädagogisch sinnvolle Nutzung. Der DigitalPakt Schule hat seit 2019 die technische Basis gelegt – jetzt geht es darum, Unterricht und Schule weiterzuentwickeln.
Mit dem Digitalpakt 2.0 beginnt ein Perspektivwechsel in der Digitalisierung der Schulen: Nicht mehr die Ausstattung steht im Vordergrund, sondern ihre pädagogisch sinnvolle Nutzung. Der DigitalPakt Schule hat seit 2019 die technische Basis gelegt – jetzt geht es darum, Unterricht und Schule weiterzuentwickeln.
Aktuelles zum Digitalpakt
- Ende April 2026 ist der „Bilanzbericht DigitalPakt Schule 2019 – 2025” erschienen. Er gibt einen finalen Überblick über den Abruf der Bundesmittel (insgesamt 6,1 Milliarden Euro) und über die Reichweite: Demnach haben 29.400 Schulen vom Programm profitiert, etwa zu gleichen Teilen Grundschulen (48 Prozent) und weiterführende allgemeinbildende sowie berufsbildende Schulen (52 Prozent). Der Bericht bietet außerdem Einblicke in die Praxis: Dort kommen Lehrkräfte zu Wort, die beschreiben, wie sich Digitalisierung und digitalisierungsbezogener Unterricht an ihren Schulen entwickelt haben. Es gibt Spots auf die Umsetzung des Programms in einzelnen Kommunen und in landesweiten Projekten. Vorgestellt wird zum Beispiel die BayernCloud Schule oder das Digitale Kompetenzzentrum in Rheinland-Pfalz.
- Ende März 2026 hat der Bund die finale Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt 2.0 an die Länder zur Unterzeichnung verschickt. Nach der Ratifizierung müssen die Länder Richtlinien zur Umsetzung erlassen. Anschließend können die Schulträger entsprechende Förderanträge stellen.
- Die finale Version des Digitalpakt 2.0 enthält eine wesentliche Abweichung von der ursprünglichen Vereinbarung: Der Förderzeitraum soll nicht mehr rückwirkend zum 1. Januar 2025, sondern rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Welche Folgen das für Schulträger hat, die bereits Investitionen im Vertrauen auf die direkte Fortsetzung des DigitalPakt Schule angestoßen haben und dafür in Vorleistung getreten sind, ist noch unklar.
Was der DigitalPakt Schule bislang gefördert hat
Die Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 trat Mitte Mai 2019 in Kraft. Mit dem DigitalPakt Schule haben Bund und Länder seitdem die finanziell größte gemeinsame Investition in die digitale Bildungsinfrastruktur umgesetzt, um die Digitalisierung der Schulen voranzubringen. Ziel dieses Basis-Digitalpakts war es, die digitale Bildungsinfrastruktur zu stärken und dafür entsprechende Investitionen zu ermöglichen.
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Im DigitalPakt Schule werden nicht nur Projekte an Schulen, sondern auch Infrastrukturvorhaben gefördert, die über die jeweiligen Landesgrenzen hinausgehen.
Was an Schulen gefördert wurde:
- Ausbau von WLAN, Modernisierung schulischer Netzinfrastrukturen
- Anschaffung digitaler Endgeräte mit Zubehör und Präsentationstechnik, zum Beispiel digitale Tafeln
- Anschaffung digitaler Bildungsmedien und Lernprogramme; dazu zählen auch Lernplattformen und Cloud-Lösungen
- Infrastruktur für Administration und Wartung
Voraussetzung für die Förderung war, dass Schulen ein Medienkonzept entwickeln und dass es bereits eine anschlussfähige digitale Basisinfrastruktur gab.
Förderfähig waren darüber hinaus regionale oder landesweite Projekte und länderübergreifende Vorhaben (LüV), die die Digitalisierung der Schulen voranbringen. Bei den LüV mussten mindestens zwei Länder zusammenarbeiten und gemeinsam digitale Lösungen oder Strukturen entwickeln. Für diese Projekte, die zum Teil noch in der Umsetzung sind, wurden insgesamt 277 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln bewilligt. Ursprünglich gab es 25 LüV. Später wurden die beiden Projekte „Adaptive Learning Cloud“ und „Intelligentes Tutorielles System“ zum Projekt „Adaptives Intelligentes System” (AIS) zusammengefügt. Die LüV zahlen vor allem auf drei Themen ein:
- Infrastrukturen zur Bereitstellung und Bewertung digitaler Bildungsmedien: Lehrkräfte sollen darin unterstützt werden, passende und qualitätsvolle digitale Tools und Medien zu finden.
- Infrastrukturen zur onlinebasierten Diagnostik und Leistungsfeststellung: Hier sind insbesondere Plattformen gemeint, über die sich Lernstände erfassen und auswerten lassen. Auch Lernmanagementsysteme und der KI-Chatbot telli gehören dazu.
- Infrastrukturen zur Verbesserung von Schnittstellenstandards: Ziel ist, Insellösungen zu vermeiden und unterschiedliche Systeme miteinander „sprechen“ zu lassen. Wichtig dafür ist zum Beispiel, Zugänge zu vereinheitlichen.
Während der Corona-Pandemie wurde das Programm 2020 noch einmal um drei Zusatzvereinbarungen erweitert:
- Sofortausstattungsprogramm: Beschaffung von mobilen Endgeräten (Tablets, Notebooks) für Schüler:innen, um digitalen Unterricht zu ermöglichen
- Administration: Gewährleistung der technischen Infrastruktur an Schulen und die Wartung der digitalen Geräte
- Leihgeräte für Lehrkräfte: Umsetzung und Gestaltung von Distanzunterricht durch Lehrkräfte
Schon weit vor dem Ende des ersten Digitalpakts begann das Ringen um ein Fortsetzungsprogramm. Bund und Länder konnten sich nicht einigen, Streitpunkt blieb lange Zeit die Finanzierung. Nach dem Ausscheiden der FDP aus der Bundesregierung und einem damit verbundenen Wechsel an der Spitze des damaligen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gelang es schließlich Interims-Bundesbildungsminister Cem Özdemir im Dezember 2024 eine Einigung zu erzielen. Diese Regelung war allerdings zunächst noch nicht rechtlich bindend. Bis das der Fall war, verging noch ein weiteres Jahr. Am 18. Dezember 2025 einigten sich Bund und Länder schließlich auf den Digitalpakt 2.0, der von 2026 bis 2030 laufen soll. Anders als zunächst geplant, tritt er allerdings nicht rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft, sondern zum 1. Januar 2026.
Nicht förderfähig waren im ersten DigitalPakt Schule Qualifizierungsmaßnahmen, um die didaktischen und pädagogischen Kompetenzen von Lehrkräften in der Digitalität zu stärken. Für diese sind ausschließlich die Länder zuständig. Auch eine allgemeine Breitband-Internetanbindung des Schulgebäudes konnte nicht finanziert werden.
Was am DigitalPakt Schule 2.0 neu ist
Der Digitalpakt 2.0 will nun die Pädagogik stärker in den Förderfokus rücken. Das ist deshalb möglich, weil Bund und Länder ihn zu gleichen Teilen finanzieren. Während der erste DigitalPakt Schule vor allem die nötige technische Ausstattung für die Digitalisierung der Schulen bereitstellte, fokussiert die aktuelle Iteration jetzt stärker Unterrichtskonzepte und Qualifizierung der Lehrkräfte. Der DigitalPakt Schule 2.0 sieht dazu drei Handlungsstränge vor:
Handlungsstränge im Digitalpakt 2.0
- Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur: Der Handlungsstrang knüpft an den ersten Digitalpakt an und will die IT-Administration dauerhaft sichern. Dieser Support war beim ersten DigitalPakt Schule kaum mitgedacht und kam erst mit der Corona-Zusatzhilfe ins Förderpaket. Neuerungen gibt es auch bei den länderübergreifenden Vorhaben. Ein länderübergreifendes Vorhaben soll zukünftig von mindestens zwölf Ländern und nicht mehr nur von zwei Ländern durchgeführt werden. Das soll die Kooperation zwischen den Ländern stärken.
- Digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung: Zu diesen zählen die Weiterentwicklung der Lehrpläne und der Prüfungskultur, um die Digitalisierung der Schulen auch auf pädagogischer Ebene voranzubringen. Auch die Stärkung von Schulleitungsteams im Sinne von Digital Leadership spielt eine wichtige Rolle.
- Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“: Ziel ist eine evidenzbasierte Qualitätsentwicklung der Lehrkräftebildung. Die Beschreibung der Initiative kann als Fortführung des Kompetenzverbund lernen:digital aufgefasst werden, dessen Laufzeit zum Juli 2026 endet. Während lernen:digital vor allem die Entwicklung von Formaten an Hochschulen fokussierte, soll es nun noch stärker um den Transfer in die Schulpraxis gehen.
Neu am Digitalpakt 2.0 ist auch, dass der Verwaltungsaufwand für die Beantragung der Mittel deutlich reduziert werden soll und die Schulträger pauschalierte Zuweisungen erhalten können. Damit reagiert das Nachfolgeprogramm auf die Kritik am ersten DigitalPakt Schule. Immer wieder wurde hier Bürokratieabbau angemahnt. Zum Beispiel hat der Landesrechnungshof Baden-Württemberg 2024 zwar begrüßt, dass es Medienentwicklungspläne an den Schulen geben musste und dies grundsätzlich als zielführend bewertet – die Anforderungen dafür seien jedoch viel zu aufwendig gewesen.
Finanzierung des DigitalPakt Schule
Nach dem Grundgesetz ist Bildung Ländersache. Daher kann der Bund nicht direkt in Bildungsprojekte investieren. Um den DigitalPakt Schule dennoch zu realisieren, wurde Anfang 2019 der Artikel 104c des Grundgesetzes geändert. Durch die Anpassung sind dem Bund jetzt „gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen“ erlaubt. Die Entwicklung und Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur in der Schule gehören dazu.
Für den DigitalPakt Schule hat der Bund zunächst fünf Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für die drei Zusatzvereinbarungen während der Corona-Pandemie kamen jeweils 500 Millionen Euro hinzu. Insgesamt hatte der DigitalPakt Schule vonseiten des Bundes damit ein Volumen von 6,5 Milliarden Euro. Die Länder beteiligten sich mit zehn Prozent – das ist bei Finanzhilfen durch Bundesmittel so vorgesehen. Damit betrug die Fördersumme insgesamt 7,15 Milliarden Euro.
Wie die Gelder aus dem ersten DigitalPakt abgeflossen sind
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Jugend und Frauen (BMBFSFJ) hat die Finanzen im DigitalPakt Schule online dokumentiert. Informationen gab es während der Laufzeit des Programms in drei Fortschrittsberichten zum DigitalPakt Schule und im 2026 erschienenen Bilanzbericht. Bis zum Ende des Programms waren demnach 93 Prozent der Bundesmittel abgerufen, das waren 6,1 Milliarden Euro. 97,4 Prozent der Mittel waren bewilligt.
Stand der Bewilligungen im Basis-DigitalPakt Schule 2019-2024 (Stand: 30.06.2025)
Finanzen beim Digitalpakt 2.0 neu verteilt
Auch der Digitalpakt 2.0 hat ein Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro. Allerdings verteilen sich die Ausgaben nun gleichermaßen auf Bund und Länder. 2,5 Milliarden Euro kommen aus dem Haushalt des BMBFSFJ, eine ebenso große Summe stellen die Länder bereit. Die Mittel des Bundes sind in erster Linie (2,25 Milliarden Euro) für die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur vorgesehen. Die verbleibenden 250 Millionen Euro aus Bundesmitteln sollen in die Forschung zur Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ fließen. Die Bundesmittel für den Digitalpakt 2.0 stehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung.
Bundesministerium der Finanzen
Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität investiert die Bundesregierung 500 Milliarden Euro in die Modernisierung und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Bund, Länder und Kommunen sind damit in der Lage zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität zu leisten.
Der DigitalPakt Schule in den Bundesländern
Die Umsetzung des DigitalPakt Schule liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Die Landespolitik schafft dazu die politischen Voraussetzungen und erlässt eigene entsprechende Richtlinien. Die Schulträger auf kommunaler Ebene sind zuständig für die Beschaffung der digitalen Ausstattung, weil diese zu den sogenannten äußeren Schulangelegenheiten gehört. Die Schulträger stellen daher auch die Förderanträge. Sie sind allerdings ungleich aufgestellt. Das führt dazu, dass die Geschwindigkeiten bei der Umsetzung des Digitalpakts und beim Mittelabfluss sehr unterschiedlich sind.
Quelle: BMBFSFJ https://www.digitalpaktschule.de/de/foerderlandkarte-1806.html, Stand 30.06.2025
- Baden-Württemberg bekam 651 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule zugewiesen. Auf Investitionen an Schulen entfallen 90 Prozent der Fördermittel. Darüber hinaus wurden auch landesweite und länderübergreifende Projekte gefördert.
- Das Kultusministerium hat eine Verwaltungsvorschrift erstellt, in der die Details zur Umsetzung des DigitalPakt Schule in Baden-Württemberg für Investitionen an Schulen geregelt sind. Hier finden sich auch Informationen zu weitergehenden, landeseigenen Projekten zur Digitalisierung der Schulen, etwa zu Tablet-Projekten oder zum Projekt 3D-Druck an Schulen.
- Bayern erhielt aus dem DigitalPakt Schule 778 Millionen Euro.
- Die Fördergelder wurden nach Schüler:innen- und Klassenzahlen auf die Schulaufwandsträger (Schulträger) entsprechend verteilt. Das Förderverfahren ist in der Richtlinie zur Förderung der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) geregelt.
- Nach dem Königsteiner Schlüssel standen Berlin 257 Millionen Euro zur Verfügung.
- Die Senatsbildungsverwaltung hat für die Umsetzung eine Förderrichtlinie erstellt. Alle Informationen dazu finden sich in einem FAQ.
- Brandenburg wurden 151 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule zugewiesen.
- Die Richtlinie dazu trat im August 2019 in Kraft. Weitere Informationen zu der Umsetzung des DigitalPakt Schule in Brandenburg und auch zu landesweiten Projekten wie der SchulCloud Brandenburg hat das Bildungsministerium zusammengestellt.
- 48 Millionen Euro standen Bremen aus dem DigitalPakt Schule zu.
- Die „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen im Land Bremen aus Mitteln des Bundes“ wurden erst ein Jahr nach Inkrafttreten des DigitalPakt Schule verkündet.
- Dennoch gilt Bremen als Vorreiter beim Thema Digitalisierung der Schulen, insbesondere was die Bereitstellung von Endgeräten anbelangt. In der Pandemie schaffte Bremen fast 100.000 Tablets für Schüler:innen und Lehrkräfte an.
- 128 Millionen Euro bekam Hamburg aus dem ersten Digitalpakt.
- Als Stadtstaat konnte Hamburg wie Bremen bei der Umsetzung schneller agieren, weil es keine zusätzliche kommunale Struktur gibt.
- Hamburgs Bildungssenatorin hat nach der Einigung auf den Digitalpakt 2.0 zudem bereits verkündet, wie viel Geld aus dem Nachfolgeprogramm an die Schulen fließen sollen: Vom Bund sind es demnach 56 Millionen Euro, 13 Millionen Euro kommen zusätzlich aus Landesmitteln und weitere 50 Millionen „aus eigenen Aufwendungen für digitale Bildung“. Insgesamt sind das rund 120 Millionen Euro bis 2030.
- 372 Millionen Euro wurden aus dem DigitalPakt Schule vom Bund nach Hessen geleitet.
Gemeinsam mit den Schulträgern hat das Land Hessen die Digitalpakt-Bundesmittel über - die Laufzeit von fünf Jahren auf eine Summe von knapp 500 Millionen Euro aufgestockt. Damit hat Hessen nach eigener Aussage die mit dem Bund vereinbarte Eigenbeteiligung von 10 auf 25 Prozent erhöht.
- Der DigitalPakt Schule wird im Rahmen der Strategie Digitale Schule Hessen umgesetzt.
- Mecklenburg-Vorpommern konnte 99 Millionen an Bundesmitteln aus dem Basis-DigitalPakt abrufen.
- Die Umsetzung ist in der entsprechenden Förderrichtlinie geregelt.
- Schulträger konnten sich bei der Antragstellung vom Zweckverband elektronische Verwaltung beraten lassen.
- 471 Millionen Euro waren aus dem DigitalPakt Schule für Niedersachsen vorgesehen.
- Grundlage für die Umsetzung in Niedersachsen ist diese Förderrichtlinie.
- Mit 1,05 Milliarden Euro entfiel die größte Summe aus dem Digitalpakt auf Nordrhein-Westfalen.
- Zur Umsetzung hat das Schulministerium im September 2019 einen Runderlass mit der Förderrichtlinie zum DigitalPakt Schule verschickt.
- Alle Informationen für Schulträger und Schulen sind digital abgelegt.
- Zum DigitalPakt 2.0 hat das Bildungsministerium in Nordrhein-Westfalen bereits angekündigt, dass die notwendigen Förderrichtlinien in Nordrhein-Westfalen „vorbereitet und nach Unterzeichnung der gemeinsamen Vereinbarung von Bund und Ländern im Jahr 2026 veröffentlicht werden“.
- Rheinland-Pfalz konnte 241 Millionen Euro von den Bundesmitteln abrufen.
- Alle Förderrichtlinien zum DigitalPakt Schule und zu den Zusatzvereinbarungen, die die Umsetzung in Rheinland-Pfalz regeln, sind digital abgelegt.
- Der Digitalpakt ist eingebunden in die Digitalstrategie Rheinland-Pfalz, die nicht nur auf die Digitalisierung der Schulen einzahlt, sondern auch digitale Teilhabe, digitale Transformation der Verwaltung und Sicherheit im digitalen Raum umfasst.
- Ins Saarland flossen 60 Millionen der Bundesmittel aus dem DigitalPakt Schule.
- Auch wenn sich der DigitalPakt Schule in seiner ersten Laufzeit vor allem auf die Bildungsinfrastruktur richtete, hat das Bildungsministerium schon im Kontext der saarländischen Förderrichtlinie betont, dass der Digitalpakt kein „Technikbereitstellungsprogramm“ sei. Daher hat das Ministerium auch parallel ein Landeskonzept „Medienbildung an saarländischen Schulen“ entwickelt.
- 250 Millionen Euro standen den Schulen in Sachsen aus dem DigitalPakt Schule zu.
- Für die Umsetzung hat das Kultusministerium die Richtlinie Digitale Schulen umgesetzt. Darüber hinaus hat sich die Initiative Digitale Schule entwickelt.
- 138 Millionen Euro erhielt Sachsen-Anhalt aus dem DigitalPakt Schule.
- Die Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakt Schule ist online nachzulesen. Als
- Hilfestellung für die Erstellung eines Medienkonzepts hat das Kultusministerium über das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) einen umfangreichen Leitfaden zur Verfügung gestellt.
- 170 Millionen Euro des DigitalPakt Schule gingen nach Schleswig-Holstein.
- Zur Umsetzung des Digitalpakts haben in Schleswig-Holstein zwei Förderrichtlinien gegriffen: für Träger der öffentlichen Schulen und für Schulen der dänischen Minderheit.
- Thüringen wurden an Bundesmitteln aus dem DigitalPakt Schule 132 Millionen Euro zugewiesen.
- Die Umsetzung des Digitalpakts erfolgte durch diese Verwaltungsvorschrift.
Parallel zum Digitalpakt hat das Bildungsministerium auch eine eigene Digitalstrategie entwickelt und dazu Handreichungen und Arbeitsmaterialien veröffentlicht.
Was der DigitalPakt Schule bisher erreicht hat
Im Jahr 2023 startete die Evaluation zum DigitalPakt Schule. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwieweit der DigitalPakt Schule die Digitalisierung der Schulen tatsächlich vorangebracht hat. Mit dieser Untersuchung betraut ist das Forschungs- und Beratungsunternehmen Interval in Kooperation mit Birgit Eickelmann, Professorin für Schulpädagogik an der Universität Paderborn. Ihr Schwerpunkt ist die Unterrichtsentwicklung in der Kultur der Digitalität. Auch im Interview für den Bilanzbericht betont sie: “Es geht nicht um die Bereitstellung von Technik um der Technik willen”, im Zentrum müsse die Schul- und Unterrichtsentwicklung stehen.
Ein Zwischenbericht zur Evaluation wurde im Dezember 2024 veröffentlicht. Im noch folgenden Abschlussbericht soll auch die Wirtschaftlichkeit des DigitalPakt Schule analysiert werden.
Zentrale Ergebnisse des Zwischenberichts
- Programm wird genutzt: Die fast vollständige Mittelbindung zeigt, dass der DigitalPakt Schule angenommen und genutzt wird. Allerdings lief das Programm sehr schleppend an.
- Schulen profitieren bundesweit: Alle 294 Landkreise und 106 kreisfreien Städte haben Mittel aus dem DigitalPakt Schule genutzt. Rund 90 Prozent der Schulen konnten profitieren. Dennoch ist die Ausstattung nach wie vor ungleich verteilt.
- Infrastruktur hat sich verbessert: Insbesondere die Versorgung mit WLAN und die Ausstattung durch digitale Endgeräte hat sich deutlich gesteigert.
- IT-Support ist eine Lücke: Da es oft keinen technischen Support gibt, können Technik und Geräte zum Teil nicht genutzt werden.
- Schulen hatten zum Teil noch keine tragfähigen didaktisch-pädagogischen Konzepte: Um Mittel aus dem Digitalpakt zu beziehen, mussten Schulen zunächst entsprechende Medienkonzepte erstellen, die auch didaktisch-pädagogische Ziele benennen sollten. Zum Teil waren diese allerdings noch unspezifisch.
- Qualifizierung von Lehrkräften ist ausbaufähig: Zwar haben Lehrkräfte bis 2021 verstärkt an digitalisierungsbezogenen Fortbildungen teilgenommen, danach ist die Teilnahme jedoch wieder zurückgegangen. Der Anstieg hing mutmaßlich vor allem mit der Pandemie zusammen. Die drei letztgenannten Punkte hat der Digitalpakt 2.0 aufgenommen und nun als Förderschwerpunkte gesetzt.