Lizenzhinweis
Das Material ist unter der Creative Commons Lizenz „CC BY-SA 4.0 – Namensnennung-Share Alike 4.0 International“ veröffentlicht. Urheber: Forum Bildung Digitalisierung e. V.
Die Debatte um Smartphone-Verbote in Schulen prägt derzeit den bildungspolitischen Diskurs. Das Orientierungspapier „Smartphone-Nutzung an Schulen“ wirft ein Schlaglicht auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Auswirkungen von Smartphone-Verboten auf Lernprozesse und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Die Erkenntnisse wurden zudem von Prof. Dr. Katharina Scheiter, Professorin für Digitale Bildung an der Universität Potsdam, kommentiert. Ein Überblick zur geltenden Rechtslage in den Bundesländern bietet Orientierung für die konkrete Regelung vor Ort. Praxisbeispiele aus zwei Schulen und ein Blick in das internationale Umfeld liefern zusätzliche Impulse.
Schüler:innen kommen in der Debatte um Smartphone-Verbote bislang selten zu Wort. Eine Fokusgruppe aus Jugendlichen hat deshalb Handlungsempfehlungen entwickelt. Ihre Erfahrungen und ihre daraus abgeleiteten Sichtweisen geben Akteur:innen aus der Schulpraxis, Politik und Verwaltung wertvolle Anregungen. An der Fokusgruppe beteiligt haben sich Maya Luttenberger, die rheinland-pfälzische Landessiegerin von Jugend debattiert, sowie Jugendliche aus dem Beteiligungsprojekt Generation BD, das vom Forum Bildung Digitalisierung gemeinsam mit der Deutsche Telekom Stiftung initiiert wurde.
Das Orientierungspapier wurde im Auftrag des Forum Bildung Digitalisierung von den Journalist:innen Annette Kuhn und Holger Schleper, Bildungsdossier Kuhn + Schleper, im Zeitraum April bis Juni 2025 erarbeitet.
Um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurde die Übersicht zur Rechtslage in den Bundesländern im September 2025 aktualisiert.
Take-aways
Uneinheitliche Smartphone-Regulierung: Die Smartphone-Regelungen sind in den Bundesländern aktuell sehr uneinheitlich. Sie reichen von einem grundsätzlichen Verbot der privaten Smartphone-Nutzung an Grundschulen und weiterführenden Schulen bzw. nur an Grundschulen (fünf Bundesländer) über die Verpflichtung für Schulen, individuell verbindliche Regelungen zu treffen (drei Bundesländer), bis hin zur Nichtregulierung in den übrigen acht Bundesländern, die den Schulen den Umgang mit dem Thema selbst überlassen.
Regelungsebenen in den Bundesländern variieren: Die Smartphone-Nutzung kann auf unterschiedlichen Ebenen geregelt sein – durch das Schulgesetz, eine Rechtsverordnung oder die Hausordnung der einzelnen Schule. Schulgesetze und Rechtsverordnungen gelten landesweit, Hausordnungen werden von den Schulen eigenständig mit Schüler:innen und Eltern vereinbart.
Begrenzte Eingriffsmöglichkeiten: Schulen dürfen festlegen, wann und wie Smartphones genutzt werden dürfen. Bei Verstößen ist es erlaubt, das Gerät zeitweise – in der Regel bis zum Ende des Schultags – einzuziehen. Ein dauerhaftes Wegnehmen wäre ein Eingriff in das Eigentumsrecht der Schüler:innen und nicht zulässig.
Grundrechte beachten: Lehrkräfte dürfen weder Schultaschen durchsuchen noch Inhalte auf privaten Smartphones einsehen, da dies die Grundrechte der Schüler:innen verletzen würde.
Der Begriff „Smartphone-Verbot“ ist irreführend: Ein Verbot bedeutet in der Praxis meist keine Mitnahmeverbote. Vielmehr geht es um die Kontrolle und Begrenzung der Nutzung während des Schultags, nicht um den generellen Ausschluss digitaler Geräte.
Digitale Teilhabe ist ein Kinderrecht: Ein generelles Verbot privater Smartphones wäre kritisch im Hinblick auf die UN-Kinderrechtskonvention. Artikel 17 sichert Kindern und Jugendlichen das Recht auf Zugang zu Informationen und digitalen Medien zu.